Ihre Entgeltaufstellung gemäß §§ 10 bis 13 Zahlungskontengesetz (ZKG) informiert Sie über sämtliche Entgelte, die für mit Ihrem Zahlungskonto verbundenen Dienste angefallen sind.
Sie können hier Ihre persönliche Entgeltaufstellung anfordern. Wir senden Ihnen diese Aufstellung gerne per Post zu.