Abschaltung alter PIN-Formate

Einheitliche Umstellung unserer PIN-Formate für das Online Banking

Im OnlineBanking haben sich im Laufe der Zeit verschiedene PIN-Formate entwickelt. Einige dieser Formate entsprechen jedoch nicht mehr den heutigen sicherheitstechnischen Standards (z. B. keine Unterscheidung zwischen Groß- und Kleinschreibung, 5-stellige PINs usw.). Um unseren Kunden weiterhin die höchste Sicherheit für ihr Online Banking zu bieten, stellen wir unser PIN-Format einheitlich um.

Zukünftig gelten folgende Kriterien für die Vergabe der PIN


Regeln für die neue PIN:

  • Mind. 8, max. 20 Stellen
  • Die PIN muss entweder rein numerisch sein oder mindestens einen Großbuchstaben und eine Ziffer enthalten


Erlaubter Zeichensatz:

  • Buchstaben: a-z und A-Z, incl. Umlaute und ß
  • Ziffern: 0-9
  • Sonderzeichen: @ ! % & / = ? * + ; : , . _ -


Verwenden Sie keine leicht zu erratende PIN, wie zum Beispiel Zahlenfolgen oder zu einfache Zahlen- und Zeichenkombinationen.

Wir werden Ihnen deshalb in Kürze direkt nach der Anmeldung ein Fenster einblenden, mit dem Sie Ihre PIN komfortabel ändern können.

Selbstverständlich können Sie auch jetzt schon Ihre PIN aktualisieren. Im OnlineBanking klicken Sie dazu oben rechts auf Ihren Namen, auf "Datenschutz und Sicherheit" und dann auf das Stift-Symbol neben "PIN". In der BankingApp rufen Sie unten rechts das Menü auf, öffnen den Bereich "Services"und tippen dort auf "PIN ändern". Wenn Sie Ihre PIN vorab ändern, wird das angekündigte Änderungsfenster natürlich nicht mehr erscheinen.

Denken Sie daran, dass die neue PIN auch bei Nutzung einer Banking-Software gilt und ggf. dort gespeicherte PINs abgeändert werden müssen. Für unsere Produkte VR-NetWorld Software und ProfiCash finden Sie hier jeweils eine Anleitung. Nutzen Sie eine andere Software wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Softwarehersteller.

Bei Fragen zu einer anderen Zahlungsverkehrsprogrammen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Programmhersteller.

Wichtiger Hinweis: Geben Sie Ihre PIN niemals außerhalb des OnlineBanking oder der VR BankingApp ein und teilen Sie diese niemandem mit, auch nicht wenn sich derjenige als angeblicher Bankmitarbeiter oder Polizist ausgibt.