Hier zählt Ihre Stimme
„Die Rechte der Mitglieder in den Angelegenheiten der Genossenschaft werden von den Vertretern der Mitglieder in der Vertreterversammlung ausgeübt (§ 26 der Satzung).“
Das klingt nüchtern. Doch konkret bedeutet dies, dass die Vertreterversammlung das wichtigste Beschlussorgan der VR Bank Donau-Oberschwaben eG als Genossenschaft ist. Die Entscheidungen der Vertreterversammlung formen die Bank und sorgen dafür, dass sie sich entsprechend der Kundenwünsche weiterentwickelt.
Wahlturnus und Zahl der Vertreter
Sobald die Zahl der Bankmitglieder 3.000 und mehr beträgt, werden die Rechte der Mitglieder von Vertretern in der Vertreterversammlung ausgeübt. Die Vertreterwahlen finden alle 4 Jahre statt.
Für je 100 Mitglieder ist laut Satzung 1 Vertreter zu wählen. Um eine möglichst hohe Wahlbeteiligung zu erreichen, bedienen wir uns der Listenwahl.
Wählbarkeit / Aktives Wahlrecht
Vertreter können nur natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Personen sein, die Mitglied bei uns sind und nicht dem Vorstand oder Aufsichtsrat angehören. Ist ein Mitglied der Genossenschaft eine juristische Person oder eine Personengesellschaft, können natürliche Personen, die zu deren gesetzlicher Vertretung befugt sind, als Vertreter gewählt werden. Das Vertreteramt ist ein Ehrenamt. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder, die bis zur Bekanntmachung der Wahl in die Mitgliederliste eingetragen und nicht ausgeschlossen sind. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
Bekanntmachung zur Ergänzungswahl der Vertreterversammlung
Aufgrund der Fusion mit der Raiffeisenbank Bad Schussenried-Aulendorf eG ist eine Ergänzungswahl der Vertreter für die Mitglieder der ehemaligen Raiffeisenbank Bad Schussenried-Aulendorf eG erforderlich.
Die von dem Wahlausschuss unserer Bank aufgestellte Ergänzungswahlliste zur Vertreterversammlung liegt zusammen mit der Wahlordnung ab Montag, 24.11.2025 für die Dauer von vier Wochen in unseren Geschäftsstellen Aulendorf (Hauptstr. 90) und Bad Schussenried während den üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht durch die Mitglieder aus. Diese Wahlliste enthält die Namen der Kandidaten für die Ergänzungswahl zu unserer Vertreterversammlung.
Weitere Listen können von den Mitgliedern aus dem Geschäftsbereich der ehemaligen Raiffeisenbank Bad Schussenried-Aulendorf eG gemäß § 4 der Wahlordnung innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntmachung, also spätestens bis zum 06.12.2025 bei uns eingereicht werden. Diese Listen müssen 45 wählbare Vertreter enthalten und von mindestens 150 Mitgliedern unserer Bank unterzeichnet sein (§ 3 Abs. 1 der Wahlordnung).
Wahlordnung
Die Wahlordnung regelt alles rund um unsere Vertreterwahl.
Satzung
Die Satzung ist die "Verfassung" unserer Volksbank.